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Warenkreditversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung gegen das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen sowie Werk- und Dienstleistungen mit kurzen oder mittleren Laufzeiten gegenüber gewerblichen Abnehmern.

    2. Merkmale: Die Warenkreditversicherung ist vertraglich als eine revolvierende Deckung mit Pauschaldeckung und benannter Versicherung ausgestaltet. In einem Rahmenvertrag werden die grundsätzlichen Vertragsinhalte geregelt, wie z.B. die Prämie, die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht. Daneben kommen bei der benannten Versicherung Einzelverträge zustande, indem der Kreditversicherer auf Antrag des Versicherungsnehmers in der Kreditmitteilung eine Versicherungssumme für den jeweiligen Kunden festsetzt. Die Warenkreditversicherung ist eine laufende Versicherung i.S.d. §§ 53 ff. VVG.

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