Direkt zum Inhalt

Warenkreditversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung gegen das  Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen sowie Werk- und Dienstleistungen mit kurzen oder mittleren Laufzeiten gegenüber gewerblichen Abnehmern.

    2. Merkmale: Die Warenkreditversicherung ist vertraglich als eine  revolvierende Deckung mit dem Charakter einer Pauschaldeckung sowie als  benannte Versicherung ausgestaltet. In einem Rahmenvertrag werden die grundsätzlichen Vertragsinhalte geregelt, wie z.B. die Prämie, die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht. Daneben kommen bei der benannten Versicherung Einzelverträge zustande, indem der Kreditversicherer auf Antrag des Versicherungsnehmers in der  Kreditmitteilung eine Versicherungssumme für den jeweiligen Kunden festsetzt. Die Warenkreditversicherung ist eine laufende Versicherung i.S.d. §§ 53 ff. VVG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com