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Warenkreditversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Delkredereversicherung; Versicherung gegen den Ausfall durch Zahlungsunfähigkeit eines in Deutschland ansässigen Kreditkunden bei Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die i.d.R. über einen Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen. Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers etwa ein Drittel des Ausfalls. Es wird ein Mantelvertrag abgeschlossen, der sämtliche gewerblichen Kunden des Versicherungsnehmers oberhalb einer festgelegten Summe (i.d.R. 10.000 Euro) in den Vertrag einschließt. Absicherung von niedrigeren Forderungen unter bestimmten Bedingungen zusätzlich im Rahmen einer Pauschaldeckung.

    Mit der Absicherung von mittelfristigen Warenkrediten, einschließlich dem Leasinggeschäft, befasst sich die Investitionsgüter-Kreditversicherung.

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