Wechselkopierbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Besitzwechselbuch, Wechselbuch; Hilfsbuch der Buchführung, in das die wesentlichen Merkmale aller eingehenden Besitzwechsel eingetragen werden, bes.: Verfalltag, Wechselsumme, Name und Anschrift des Ausstellers, Name und Anschrift des Vorgängers (und evtl. früherer Inhaber), Zahlungsort, Name und Anschrift des Bezogenen, Diskontierung, evtl. bes. Merkmale (Notadresse, Angstklausel etc.). In der Praxis oft nur Kopien, Additionsstreifen u.Ä. Das Wechselkopierbuch dient auch der Kontrolle des Wechselobligos.
Anders: Trattenbuch.
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