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Wechselschichtarbeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form der Schichtarbeit, bei der entweder ein Zwei-Schicht-System oder ein Drei-Schicht-System praktiziert wird. Die einzelnen Schichten umfassen meist eine achtstündige Arbeitszeit, die sich im Zwei-Schicht-System auf eine Frühschicht (von 6 bis 14 Uhr) und eine Spätschicht (von 14 bis 22 Uhr) aufteilt. Beim Drei-Schicht-Betrieb kommt eine Nachtschicht (von 22 bis 6 Uhr) hinzu. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen die Arbeitnehmer im Zwei-Schichtsystem zwischen Früh- und Spätschicht und im Drei-Schicht-System i.d.R. zwischen Spät- oder Nachtschicht rotieren. Für Wechselschichtarbeiter ergeben sich vielfältige negative Auswirkungen. Dies sind u.a. Beeinträchtigungen in sozialen Beziehungen und körperliche Beschwerden, wie etwa Schlafstörungen, chronische Müdigkeit, Appetitstörungen und Beschwerden im Magen-Darmbereich. Auch aus Arbeitgebersicht ist Wechselschichtarbeit nur bei kontinuierlicher Produktion (z.B. Stahlwerk, Elektrizitätswerk) oder Dienstleistung (z.B. Logistikbranche) oder bei Bereitschaftsdiensten (Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus) sinnvoll, da die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten während der Nacht i.d.R. erheblich beeinträchtigt ist (Leistungskurve).
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