weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Eigentumsvorbehalts bei der Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware: Der Eigentumsvorbehaltskäufer, der die Eigentumsvorbehaltsware weiterveräußert, weist seinen Abnehmer auf den noch bestehenden Eigentumsvorbehalt des Erstlieferanten hin.
Folge: Der Eigentumsvorbehalt des Erstlieferanten bleibt bestehen, da die Kenntnis des Abnehmers einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums ausschließt.
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