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weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form des Eigentumsvorbehalts bei der Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltsware: Der Eigentumsvorbehaltskäufer, der die Eigentumsvorbehaltsware weiterveräußert, weist seinen Abnehmer auf den noch bestehenden Eigentumsvorbehalt des Erstlieferanten hin.

    Folge: Der Eigentumsvorbehalt des Erstlieferanten bleibt bestehen, da die Kenntnis des Abnehmers einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums ausschließt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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