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Weltpostvertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
internationaler Vertrag vom 14.9.1994 (BGBl. 1998 II 2082) mit Nebenabkommen und Vollzugsordnung. Erster Vertrag von 1874.
Der Weltpostvertrag enthält u.a.:
(1) allg. Grundsätze für den internationalen Postdienst,
(2) Bestimmungen über die Briefpost : a) Leistungsangebot, b) Beziehungen zwischen den Postverwaltungen.
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