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Werner-Plan

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach dem damaligen luxemburgischen Ministerpräsident und Finanzminister Werner benannter EG-Bericht. Er enthält einen Plan zu einer stufenweisen Realisierung einer Wirtschafts- und Währungsunion in der EG bis Ende 1980. Auf Beschluss des Rates der EG vom 6.3.1970 wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe unter Werners Vorsitz eingesetzt, welche am 8.10.1970 den sog. Werner-Plan vorlegte. Diese wurde leicht revidiert am 22.3.1971 vom Rat verabschiedet.

    Die erste Stufe vom 1.1.1971 bis zum 31.12.1973 (mit der Möglichkeit einer zweijährigen Verlängerung) sollte bez. der allg. Wirtschaftspolitik eine freiwillige Harmonisierung und Koordinierung der Haushalts- und Steuerpolitiken der EG-Länder, u.a. eine Angleichung von Umsatz-, Verbrauchs- und Körperschaftssteuern, beinhalten. Zudem waren der Einstieg in eine vollständige Öffnung der Kapitalmärkte, eine Verringerung der Wechselkursbandbreiten sowie die Errichtung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Koordination vorgesehen.

    In der zweiten Stufe sollten die Harmonisierungstendenzen beschleunigt und obligatorisch werden, womit eine zunehmende Verlagerung von Kompetenzen von der Ebene der Mitgliedsstaaten auf die EG-Ebene einhergehen sollte.

    Die dritte Stufe sah die Einführung einer gemeinsamen Währung ab 1980 vor. Aufgrund der weltwirtschaftlichen Problemlagen (Auflösung des globalen Festkurssystems von Bretton Woods, Ölpreiskrise) konnte bereits der Übergang in die zweite Stufe nicht mehr fristgerecht vollzogen werden.

    Mitte der 1970er-Jahre wurde der Werner-Plan endgültig aufgegeben; wesentliche Elemente wurden jedoch bei der Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) (1979) und auch bei dem Konzept einer Europäischen Währungsunion (EWU) des Vertrages von Maastricht (1991) übernommen.

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