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Wertpapierbörse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Börse, an der Wertpapiere  und sich hierauf beziehende Derivate gehandelt werden, § 2 II BörsG (Gegensatz: Warenbörse). Handelsobjekte an der Wertpapierbörse sind Wertpapiere des Kapitalmarktes (Aktien, Renten).

    a) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage jeder Wertpapierbörse ist das Börsengesetz (BörsG). Darüber hinaus hat jede Wertpapierbörse eine durch den Börsenrat zu erlassende und von der Börsenaufsichtsbehörde zu genehmigende Börsenordnung.

    b) Börsenorganisation: Börsenorgane, Börsenhandelsteilnehmer.

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