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Wettbewerbsverhältnis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    entsteht durch marktbezogenes Handeln im geschäftlichen Verkehr, das zweckgerichtet auf die Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs zum Nachteil der Mitbewerber gerichtet ist. Der Begriff wird weit ausgelegt und erfasst nicht nur Fälle, in denen die Mitbewerber den gleichen Kunden- und Abnehmerkreis haben oder sich in den gleichen Branchen, Wirtschafts- und Handelsstufen betätigen. Es genügt, wenn sich der Verletzer durch die Wettbewerbshandlung in ein Wettbewerbsverhältnis zum Betroffenen stellt. Das Wettbewerbsverhältnis kann konkreter oder abstrakter Natur sein (Klagebefugnis).

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