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wichtiger Grund

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Bürgerlichen Recht häufig wiederkehrender Begriff, berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (§ 314 BGB). Allg. gelten als wichtiger Grund solche Umstände, die für den anderen Vertragspartner die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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