Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Widerstand gegen die Staatsgewalt vom 19.02.2018 - 16:34
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetzliche Überschrift in § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Inhalt des Straftatbestands: Widerstand gegen in rechtmäßiger Amtsausübung vollstreckende Amtsträger oder Hilfspersonen durch Gewalt, Bedrohung mit Gewalt oder tätlichen Angriff.
Vergehen: Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon