Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von wie die Ware steht und liegt vom 19.02.2018 - 16:53
- Revision von wie die Ware steht und liegt vom 19.02.2018 - 16:53
- Revision von wie die Ware steht und liegt vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von wie die Ware steht und liegt vom 26.02.2013 - 09:49
- Revision von wie die Ware steht und liegt vom 13.09.2010 - 15:19
- Revision von wie die Ware steht und liegt vom 06.04.2010 - 14:58
- Revision von wie die Ware steht und liegt vom 08.06.2009 - 11:33
wie die Ware steht und liegt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsklausel in Kaufverträgen, die i.d.R. bedeutet, dass eine Sachmängelhaftung für alle Sachmängel (auch für verborgene) ausgeschlossen ist.
Anders: wie besehen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon