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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bilanzkosmetik, Silvesterputz; in der Bilanzpolitik (bes. der Bankbilanzen) alle gesetzlich erlaubten Transaktionen vor dem Bilanzstichtag, um das äußere Bilanzbild möglichst günstig zu gestalten, die „Bilanz zu frisieren” (nicht zu fälschen und nicht zu verschleiern). Es handelt sich dabei v.a. um die Umschichtung von Beständen. Man sucht v.a. eine günstigere Liquidität zu erreichen, indem eine Bank z.B. Guthaben bei Kreditinstituten in Bundesbankguthaben überführt, Wertpapiere in Pension gibt, Devisen veräußert oder über den Bilanztermin kurzfristiges Geld aufnimmt. Alle diese Bestandsumschichtungen sind erlaubt.

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