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Revision von Wirtschaftsgeschichte vom 14.09.2009 - 16:37

Wirtschaftsgeschichte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition und Gegenstand: Der Begriff „Wirtschaftsgeschichte” bezeichnet a) die Gesamtheit der planvollen Handlungen und Einrichtungen der Menschen zur Deckung ihres wirtschaftlichen Bedarfs in der Vergangenheit, b) die wissenschaftliche Beschreibung und Analyse dieses Prozesses (Wissenschaftsdisziplin). Als solche untersucht Wirtschaftsgeschichte den Zeitraum, für den Informationen über das Wirtschaften der Menschen überliefert sind.

    2. Methoden, Quellen, Themen: Die Wirtschaftsgeschichte ist, ihrem Doppelcharakter als ökonomischer und historischer Disziplin entsprechend, sowohl den systematischen, analytisch-synthetischen als auch den hermeneutischen, historisch-kritischen Wissenschaften verpflichtet.

    a) Zu den Methoden gehören historische Aktenanalyse und Ökonometrie, Typen- und Modellbildung. Die Periodisierung des Gegenstandes kann sich an historisch-politischen Epochen orientieren (z.B. Weimarer Republik, NS-Zeit) oder an der zeitlichen Erscheinung von Sachverhalten, Entwicklungen und deren Folgen (Manufaktur, Industrialisierung, Protoindustrialisierung).

    b) Die Quellen der Wirtschaftsgeschichte umfassen alle Texte, Gegenstände und Tatsachen, aus denen man Kenntnis der Wirtschaft in der Vergangenheit gewinnen kann. Dies umschließt
    (1) Schriftgut mit den Untergruppen Traditionsquellen (z.B. Memoiren, Tagebücher) und Überreste (z.B. das prozess-produzierte Geschäftsschriftgut in den Unternehmen und Behörden wie Steuer-, Zoll-, Abgabenverzeichnisse, Lohn- und Gehaltslisten, Haushaltsrechnungen, Verträge, Privilegien, Zunftordnungen, Gesetze, Korrespondenz);
    (2) Sachquellen, z.B. audiovisuelle Träger, Münzen, Handwerkszeug, Maschinen, Waffen, Möbel, Kleidung, Schmuck etc.;
    (3) Tatsachen, z.B. Verhaltsweisen (Sitten, Gebräuche), räumliche und sprachliche Sachverhalte wie Grenzverläufe, Siedlungs-, Flur-, Befestigungsformen, Anglizismen etc.

    c) Die Themen der Wirtschaftsgeschichte umfassen die historische Entwicklung, Probleme und Einzelfragen von Volkswirtschaften ebenso wie die einzelner Branchen, Sektoren, Wirtschaftssubjekte und Institutionen. Wirtschaftsgeschichte dient somit auch als Oberbegriff für die Agrar-, Handwerks- und Industrie-, Verkehrs- und Handelsgeschichte und weitere Untergliederungen wie die Banken-, Sparkassen-, Geld- und Steuergeschichte.

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