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Wirtschaftsstil

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Bezeichnung der historischen Schule der Nationalökonomie zur Kennzeichnung und Klassifizierung von Wirtschaftsordnungen, bes. auf Sombart und Spiethoff zurückgehend. Je nach Ausprägung der zur Bestimmung des Wirtschaftsstils herangezogenen Merkmale ergeben sich unterschiedliche (klassifikatorischer Aspekt) und im Zeitverlauf mit gewisser Regelmäßigkeit aufeinander folgende (entwicklungstheoretischer Aspekt) Wirtschaftsordnungen.

    Beispiele für zugrunde gelegte Klassifikationsmerkmale:
    (1) Wirtschaftsgesinnung, Ordnung und Organisation des Wirtschaftens, Stand der Technik sowie ökonomisch relevanter Datenkranz (Sombart) oder
    (2) Wirtschaftsgeist, natürliche und technische Grundlagen des Wirtschaftens, Gesellschafts- und Wirtschaftsverfassung sowie Wirtschaftslauf (Spiethoff).

    2. Kritische Einwände:
    (1) Auswahl der jeweils zugrunde liegenden Merkmale und ihre Gewichtung gelten als nicht eindeutig bestimmbar und logisch zwingend.
    (2) Interdependenzen zwischen den einzelnen Merkmalen werden nicht ausreichend analysiert.
    (3) Die These der zwangsläufigen zeitlichen Abfolge unterschiedlicher Wirtschaftsstile steht im Widerspruch zur Variabilität und Offenheit des Entwicklungsprozesses.

    Vgl. auch Wirtschaftsstufen, Wirtschaftsordnung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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