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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Basis der Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten.

    2. Zweck: Sie dient der einheitlichen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken in Deutschland. Sie baut rechtsverbindlich auf der durch EG-Verordnungen verbindlich eingeführten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) auf, enthält jedoch eine weitere Gliederungsebene, um den speziell in Deutschland auftretenden Strukturen gerecht zu werden. Damit ist sie automatisch auch eng mit der ISIC verknüpft. Zur Abgrenzung der Positionen werden wie bei der NACE Rev. 2 die Art der produzierten Waren und Dienstleistungen, die Verwendungszwecke der Waren und Dienstleistungen und die Produktionstechnik herangezogen. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Seit 1.1.2008 wird für statistische Zwecke die WZ 2008 angewendet, die die WZ 2003 ablöst. Gegenüber der Fassung von 2003 enthält die WZ 2008 einige strukturelle und methodische Änderungen. Diese waren nötig geworden, da im Zuge einer weiteren internationalen Harmonisierung von Wirtschaftsklassifikationen Änderungen internationaler Referenzklassifikationen berücksichtigt werden mussten bzw. eine Erweiterung um bislang nicht erfasste Tatbestände erforderlich wurde.

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