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Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung wird mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (BT-Drs. 20/4326), Art. 17 als Direktion der Generalzolldirektion geschaffen, um als Bundesoberbehörde die Aufgabe nach § 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes "die Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Inland zu gewährleisten und mit ausländischen Behörden bei der Durchsetzung dieser Sanktionsmaßnahmen zusammenzuarbeiten."

    Nach veröffentlichten Informationen aus der Generalzolldirektion soll diese Zentralstelle als Direktion XI der GZD geschaffen werden.
    Das laufende Gesetzgebungsverfahren (Änderung des Art. 5a Abs. 2 FVG) bleibt abzuwarten - der Deutsche Bundestag hat am 1.12.2022 zugestimmt (eine Verkündung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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