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Zession

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Abtretung von Forderungen und Rechten. Es werden unterschieden: die Einzelzession, Mantelzession und Globalzession. Bei einer Einzelzession wird eine einzelne Forderung abgetreten. Für eine Mantelzession wird ein Mantelbetrag zur Abtretung vereinbart, der sich aus verschiedenen Einzelforderungen zusammensetzt. Wird eine Forderung fällig, muss der Schuldner eine neue Forderung nachmelden. Bei einer Globalzession werden allgemein alle Forderungen einer Art abgetreten. Damit sind nicht nur gegenwärtige sondern auch künftige Forderungen erfasst. Wird der Schuldner der Forderung über die Zession informiert, so spricht man von einer offenen Zession, hat der Schuldner keine Kenntnis über die Abtretung, so liegt eine stille Zession vor.

    2. Im Kreditgeschäft: Form einer Kreditsicherheit, bei der sicherungshalber bestimmte Forderungen an den Kreditgeber abgetreten werden.

    3. Im Versicherungsgeschäft: Abtretung eines Risikos durch den Erstversicherer an den Rückversicherer bzw. durch den Rückversicherer an den Retrozessionär.

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