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Zins- und Währungsswap

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Cross Currency Interest Rate Swap; Swap zwischen zwei Partnern (A, B) mit unterschiedlichem Zugang zu Devisenmärkten und unterschiedlichen Währungsinteressen. Demzufolge bestehen drei Varianten:
    (1) Beide Partner verschulden sich zu Festzinskonditionen in unterschiedlichen Währungen.
    (2) Beide Partner verschulden sich variabel in unterschiedlichen Währungen.
    (3) Ein Partner verschuldet sich in einer Währung fest, der andere Partner verschuldet sich in einer anderen Währung variabel (Normalfall). Beide Partner haben fristengleichen Refinanzierungsbedarf, getauscht werden neben den Kapitalbeträgen gegenüber dem Währungsswap nun auch die Zinszahlungsverpflichtungen.

    Z.B. benötigt A einen Betrag in Dollar und kann diesen zu 11 Prozent aufnehmen (B zahlt 10 Prozent). Würde er sich in Euro verschulden, beträgt der Kreditzins 9 Prozent (B 8,5 Prozent). A nimmt die Euro auf und stellt diese B zu 8,5 Prozent zur Verfügung. Im Gegenzug erhält A Dollar und zahlt dafür 10 Prozent (insgesamt betrachtet 0,5 Prozent weniger als bei Selbstaufnahme, da einem Vorteil von einem Prozent ein Nachteil von 0,5 Prozent bei der Euro-Aufnahme gegenübersteht). Diese Differenz muss ausgeglichen werden, i.d.R. zu gleichen Anteilen. Damit zahlt A an B 10,25 Prozent.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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