Zinsanpassungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen/ Kredite mit variablen Zinsen unterliegen der aktuellen Marktentwicklung. Demzufolge müssen zwischen den Vertragsparteien Absprachen über das Zinsänderungsrecht getroffen werden. Dies wird in den Zinsanpassungsklauseln geregelt. Verbraucherschützer kritisieren teilweise zu Recht, dass Zinserhöhungen stets sofort erfolgen, wenn die Kapitalmarktzinsen steigen, sinkende Kapitalmarktzinsen jedoch nur mit Verzögerung und nicht in vollem Umfang weitergegeben werden. Dies kann mit einer klaren Zinsanpassungsklausel verhindert werden. Insbesondere von Vorteil ist die Koppelung der variablen Zinsen an einen Referenzzins (z.B. EURIBOR).
Vgl. auch Zinsanpassung.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit kalte Betriebskosten vorvertragliche Informationspflichten
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Zinsanpassungsklausel
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