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Zollfahndungsamt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Behörde zur Mitwirkung bei der Erforschung und bei der Verfolgung von Zoll- und Steuervergehen. Ihre Beamten haben die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes; sie sind Ermittlungspersonen (früher Hilfsbeamte genannt)  der Staatsanwaltschaft im Sinn von § 152 GVG und § 404 AO.

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