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Zollkontrollen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vielfältige Möglichkeiten der Zollbehörden zur Überprüfung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Legaldefinition in Art. 5 Nr. 3 UZK: spezifische Handlungen, die die Zollbehörden zur Gewährleistung der Einhaltung der zollrechtlichen und sonstigen Vorschriften über Eingang, Ausgang, Versand, Beförderung, Lagerung und Endverwendung von Waren, die zwischen dem Zollgebiet der Union und Ländern oder Gebieten außerhalb dieses Gebiets befördert werden, sowie über das Vorhandensein von Nicht-Unionswaren und Waren in der Endverwendung und deren Beförderung innerhalb des Zollgebiets der Union vornehmen.

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