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zusätzliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gilt für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst, traditionell um deren Altersversorgung funktional äquivalent der  Altersversorgung der Beamten zu gestalten. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird von Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert und gewährte ursprünglich Leistungen, die zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Altersversorgung der Beamten entsprechen sollten. Am 1.1.2002 ist das System grundlegend umgestellt worden. Die Zusatzversorgung wurde durch eine Kombination aus kapitalgedeckter Betriebsrente und Riester-Rente ersetzt.

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