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Zuschlagssystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Zuschlagssystem wird das Recht zur Wahl und Ausgestaltung öffentlicher Einnahmequellen einem

    i.d.R. dem zentralen

    Aufgabenträger zugewiesen, anderen Aufgabenträgern aber das Recht eingeräumt, auf die Bemessungsgrundlage oder Abgabeschuld dieser Einnahmequelle einen Zuschlag zu erheben.

    Formen: a) Ungebundenes Zuschlagssystem: Höhe des Zuschlags ist nicht geregelt.

    b) Gebundenes Zuschlagssystem: Höhe des Zuschlags ist begrenzt.

    In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer nach dem (gebundenen) Zuschlagssystem verteilt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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