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zwingendes Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsvorschriften, die durch die Vereinbarungen der Parteien nicht geändert werden können, z.B. viele Bestimmungen des Verbraucher-, Miet-, Arbeits- und Sachenrechts.

    Gegensatz: nachgiebiges Recht (dispositives Recht).

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