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Revision von Dispens vom 26.03.2010 - 08:20
Dispens
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bewilligung einer Ausnahme von einem öffentlich-rechtlichen Verbot. Dispens kann unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Verwaltungsbehörde erteilt werden, wenn einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen entgegenstehen (z.B. Baudispens), § 31 BauGB.
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