Direkt zum Inhalt

beitragsgeminderte Zeit

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenrechtlich bedeutsame Zeit (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Beitragsgemindert sind die Zeiten, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, Ersatzzeiten oder Zeiten einer beruflichen Ausbildung mit Pflichtbeiträgen belegt sind (§ 54 Abs. 2 SGB VI).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com