Direkt zum Inhalt

Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beförderungsvertrag; BinSchG i.d.F. v. 25.81998, BGBl I, 2489; das Gesetz betrifft die Beförderung auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern, insbesondere in §§ 4 ff. die Haftung bei Personen- und Sachschäden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com