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Revision von Beständewagnis vom 17.02.2010 - 11:48
Beständewagnis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es ist ein kalkulatorisches Wagnis (Wagnisse), das einer Selbstversicherung des Unternehmers gegen das nicht fremdversicherbare Lagerrisiko (Schwund, Veralten, Bruch u.Ä.) entspricht.
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