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Abweichungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Statistik
Die absoluten, also ohne Vorzeichen betrachteten Differenzen zwischen den einzelnen Merkmalswerten und einem Lagemaß in einer Stichprobe oder einer Gesamtheit. Diese Abweichungen kennzeichnen die Streuung von Merkmalswerten in einer Stichprobe oder einer Gesamtheit und führen zu Streuungsmaßen.
Kostenrechnung
1. Charakterisierung: Differenz zwischen Ist- und Plan-Kostenwerten (Kostenabweichungen). Abweichungen werden zur Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen und ihrer Umsetzung ermittelt. Obwohl dies einen nicht unbeträchtlichen Aufwand erfordert, müssen Abweichungen ständig ermittelt werden und Abweichungsarten stets Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein.
In der Plankostenrechnung werden Abweichungen bei der Ermittlung des Einflusses der Kostenbestimmungsfaktoren zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit berechnet.
2. Formen/Teilabweichungen: a) Abweichungen vor der Kostenartenrechnung:
(1) Preisabweichungen: Differenz zwischen den zu Istpreisen und den zu Verrechnungspreisen bewerteten Materialmengen. Erfassung beim Zugang oder Verbrauch der Materialien entweder in der Finanzbuchhaltung oder in der Betriebsbuchhaltung.
(2) Lohnsatzabweichungen: Differenz zwischen den zu Effektivlohnsätzen und Planverrechnungslohnsätzen bewerteten Arbeitszeiten.
b) Einzelkostenabweichungen:
(1) Einzelmaterial-Verbrauchsabweichungen: Differenz zwischen Isteinzelmaterialkosten einer Kostenstelle und Planeinzelmaterialkosten. Zu ermitteln für jede Materialart. Ursachen: außerplanmäßige Produktgestaltung, außerplanmäßige Materialeigenschaften, Mischungsabweichungen und Schwankungen der innerbetrieblichen Wirtschaftlichkeit.
(2) Arbeitszeit- oder Leistungsabweichungen: Vgl. d) (5).
c) Abweichungen in der Kostenstellenrechnung:
(1) Beschäftigungsabweichungen: Tritt nur in der Vollplankostenrechnung auf. Differenz zwischen Sollgemeinkosten der Istbezugsgröße und den verrechneten Plangemeinkosten der Istbezugsgröße. Die Beschäftigungsabweichungen sind die im Fall der Unterbeschäftigung zu wenig und im Fall der Überbeschäftigung zu viel auf die Kostenträger verrechneten fixen Kosten. Deshalb stellen sie keine echte Kostenabweichung, sondern nur eine Verrechnungsdifferenz (Rechenfehler aufgrund der vorgenommenen Fixkostenproportionalisierung) zwischen Kostenstellenrechnung und -trägerrechnung dar. Die Grenzplankostenrechnung weist keine Beschäftigungsabweichung aus (Leerkostenanalyse).
(2) Verbrauchsabweichungen (Mengenabweichungen): Differenz zwischen Ist-Gemeinkosten und Soll-Gemeinkosten der Istbezugsgrößen, in jeder Kostenstelle kostenartenweise zu erfassen. In der Plankostenrechnung die Wirtschaftlichkeitsabweichung i.e.S.
d) Abweichungen zwischen Kostenstellen und -trägern:
(1) Verfahrensabweichungen (Arbeitsablaufabweichungen): Differenz zwischen den Kosten eines Arbeitsganges des Istverfahrens und des Planverfahrens. Da den Kostenträgern stets die Plangemeinkosten angelastet werden, die dem geplanten, meist optimalen Verfahren entsprechen, entsteht zwangsläufig bei Verfahrenswechsel eine Abweichung zwischen der Kostenstellen- und der Kostenträgerrechnung. Sie setzt sich zusammen aus: Kostensatzabweichung und Fertigungszeitabweichung.
(2) Seriengrößen-Abweichungen: Abweichungen infolge außerplanmäßiger Seriengröße, wenn in der Kostenstelle mit zwei Bezugsgrößen (Rüststunden, Fertigungsstunden) gerechnet wird. In der Plankalkulation wird der Kalkulation der Kostenträger eine Planrüstzeit-Relation (Verhältnis von Planrüststunden zur Planfertigungszeit) zugrunde gelegt. Den Kostenstellen werden jedoch die den effektiven Seriengrößen (Istrüstzeit-Relation) entsprechenden Plangemeinkosten gut gebracht. Die hierdurch entstehende Abweichung wird als Seriengrößen-Abweichung bezeichnet und stellt die mit dem Plangemeinkosten-Verrechnungssatz der Rüststunde bewertete, eingetretene Rüstzeitabweichung dar. Wird in der Kostenstelle nur eine Bezugsgröße (Fertigungszeit) verwendet, so schlägt die Seriengrößen-Abweichung in die Verbrauchsabweichung durch.
(3) Verrechnungsabweichungen: Werden in einer Kostenstelle während der Planungsperiode verfahrenstechnische und/oder kapazitätstechnische Änderungen vorgenommen, so werden sich die zu verrechnenden Plangemeinkosten-Verrechnungssätze unterscheiden, was zur Folge hätte, dass man auch die Plankalkulation aller in dieser Kostenstelle bearbeiteten Kostenträger ändern müsste. Diese Korrektur wird wegen der Änderungskosten meist erst in der nächsten Planperiode vorgenommen. Die so zwischen Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung entstehenden Differenzbeträge bezeichnet man als Verrechnungsabweichung.
(4) Intensitätsabweichungen: Differenz zwischen Sollgemeinkostenvorgabe bei Ist-Intensität und Sollgemeinkostenvorgabe bei Plan-Intensität.
(5) Arbeitszeit- oder Leistungsabweichungen: Die mit dem Plan-Verrechnungssatz pro Stunde bewertete Differenz der Ist-Fertigungsstunden und der Planfertigungsstunden.
3. Verteilung: Es ist anzustreben, jede Abweichungsart möglichst exakt auf die Kostenträger zu verteilen. Bei manchen Abweichungen ist dies nur schwer möglich (z.B. Beschäftigungsabweichungen).
4. Bedeutung: Werden im System der Plankostenrechnung für jeden Kostenbestimmungsfaktor entsprechende Kosten geplant, so entsteht bei Durchführung der Kostenkontrolle für jede Einflussgröße i.d.R. eine Abweichung. Nur wenn alle wesentlichen Kostenbestimmungsfaktoren vorher als Abweichung isoliert wurden, bildet die zuletzt ermittelte „Verbrauchsabweichung” einen Maßstab für die innerbetriebliche Wirtschaftlichkeit.
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