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Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die für die Normung zuständige nationale Normenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland; Sitz in Berlin.

    1. Mitgliedschaft: Möglich für Firmen oder Verbände sowie alle an der Normung interessierten Körperschaften, Behörden und Organisationen; Einzelpersonen können nicht Mitglied werden.

    2. Organisation: Ca. 3.600 Arbeitsausschüsse, nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengefasst in Normenausschüssen (NA). Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter.

    3. Ergebnisse: Deutsche Normen (DIN-Normen), die zusammen das Deutsche Normenwerk bilden.

    4. Grundsätze:
    (1) Freiwilligkeit;
    (2) Öffentlichkeit;
    (3) Beteiligung aller interessierten Kreise;
    (4) Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit;
    (5) Sachbezogenheit;
    (6) Ausrichtung am Stand der Technik;
    (7) Ausrichtung an den wirtschaftlichen Gegebenheiten;
    (8) Ausrichtung am allgemeinen Nutzen;
    (9) Internationalität.

    5. Publikationen: DIN-Mitteilungen + elektronorm (monatlich erscheinende Zeitschrift); DIN-Katalog für technische Regeln (erscheint jährlich; monatlich mittels Ergänzungsheften aktualisiert); DIN-Taschenbücher; Beuth-Kommentare.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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