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Bildungsurlaub
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Urlaub, der einem Arbeitnehmer zu Bildungszwecken für eine bestimmte Dauer während der Arbeitszeit (z.T. bei Zahlung angemessener finanzieller Leistungen) gewährt wird. Bildungsurlaub soll der Berufsbildung auf allen Stufen, der allg. und politischen Bildung und der gewerkschaftlichen Bildung dienen.
Vgl. auch Urlaub.
2. Gesetzliche Grundlagen: von der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf am 24.6.1974 geschlossenes Übereinkommen, durch Gesetz vom 7.9.1976 (BGBl. II 1526) zugestimmt. Einzelheiten sind in Landesgesetzen geregelt; daneben bestehen landesgesetzliche Regelungen über Urlaubsansprüche zu Zwecken der Jugendpflege und -wohlfahrt.
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