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Revision von Beitrittsbeschluss vom 19.02.2018 - 16:59
Beitrittsbeschluss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gerichtsbeschluss, der den Beitritt des Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren zulässt und ihm die Stellung eines Gläubigers gewährt. Der Beitrittsbeschluss hat für den beitretenden Gläubiger Wirkung des Anordnungsbeschlusses (§ 27 ZVG).
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