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- Revision von Buchgrundschuld vom 01.06.2008 - 14:19
Buchgrundschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundschuld, bei der die Erteilung eines Grundschuldbriefes vertraglich ausgeschlossen ist, die also lediglich ins Grundbuch eingetragen wird.
Gegensatz: Briefgrundschuld.
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