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Beamtenversorgung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die Beamtenversorgung ist nach dem Versorgungsprinzip geordnet und im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern ( (Beamtenversorgungsgesetz i.d. F. v. 24.2.2010 (BGBl.I S. 150)) grundlegend geregelt. Sie umfasst Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, Bezüge bei Verschollenheit, Unfallfürsorge, Übergangsgeld und Ausgleich bei bes. Altersgrenzen sowie Versorgung im Krankheitsfall (Beihilfe).
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