Zitierfähige Version
Bundesgerichte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.
2. Oberste Gerichtshöfe des Bundes: Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, Bundesfinanzhof (BFH) in München, Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
3. Bundesgerichte können nach Art. 96 GG errichtet werden:
(1) Für Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (Bundespatentgericht (BPatG) in München);
(2) als Wehrstrafgerichte, die aber bisher nicht errichtet worden sind;
(3) als Bundesdisziplinar- und Bundesbeschwerdegericht für Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (Bundesdisziplinargericht und die Wehrdienstgerichte). Oberster Gerichtshof für diese Gerichte ist der Bundesgerichtshof.
4. Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist gemäß Art. 95 III GG ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe gebildet worden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon