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Ausschlussprinzip
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Kriterium zur Charakterisierung privater Güter (Individualgut). Ein Gut erfüllt das Ausschlussprinzip, wenn ein Haushalt alle anderen vom Konsum dieses Gutes ausschließen kann (z.B. Privatauto eines Haushaltes). Bei öffentlichen Gütern ist das Ausschlussprinzip aus verschiedenen Gründen (z.B. externe Effekte) nicht durchsetzbar. Man unterscheidet zwischen sog. geborenen öffentlichen Gütern, bei denen das Ausschlussprinzip technisch nicht mit vertretbaren Kosten angewandt werden kann, und den erkorenen öffentlichen Gütern, die auch als meritorische Güter bezeichnet werden, bei denen man das Ausschlussprinzip aus sozialen oder anderen Überlegungen nicht anwendet.
Das Ausschlussprinzip ist für die Funktionsfähigkeit des Marktmechanismus unabdingbar: Die Nutzung eines Gutes durch ein Wirtschaftssubjekt ist von der Zahlung eines bestimmten Preises (Entgelts) an den Besitzer des Gutes abhängig; wer nicht zahlt, wird von der Nutzung ausgeschlossen.
Das Ausschlussprinzip hängt von der Rechtsordnung eines Systems ab: Spezifizierte Besitz- und/oder Verfügungsrechte werden vorausgesetzt.
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