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Revision von Arbeitsgesetzbuch vom 28.02.2013 - 14:29
Arbeitsgesetzbuch
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Kodifikation des Arbeitsrechts. Die Verpflichtung zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs enthält der Einigungsvertrag (Art. 30 I) wie schon die Weimarer Reichsverfassung (Art. 157 II WRV).
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