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Bestimmtheitsgrundsatz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Grundsatz des Grundbuches, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, für Grundstücke klare Rechtsverhältnisse zu erhalten. Die Eintragungen müssen deshalb klar und eindeutig sein, z.B. muss bei einer Hypothek der genaue Geldbetrag eingetragen sein, für den das Grundstück haftet. Ferner unterliegen Verfügungen dem Bestimmtheitsgrundsatz, d.h., sie können sich nur auf einzelne Gegenstände beziehen.
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