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Revision von Betriebsnormen vom 17.07.2009 - 11:43
Betriebsnormen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regelungen in einem Tarifvertrag, die dem Arbeitgeber Pflichten zugunsten der gesamten Belegschaft oder einer Gruppe eines Betriebs auferlegen, z.B. Einrichtung von Umkleideräumen (§ 1 TVG). Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden (Tarifgebundenheit) ist (§ 3 II TVG).
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