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Courtage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kurtage. 1. Börsenwesen: Gebühr, die der Börsenmakler (Kursmakler, Skontroführer, freier Makler) für die Vermittlung der Börsengeschäfte vom Käufer und vom Verkäufer erhält. Ihre Höhe kann einheitlich festgesetzt werden, meist in Prozent oder Promille des Kurswerts, seltener in festem Satz je Stück. Die Courtage ist nach Effektengattungen (Staatspapiere, sonstige Obligationen, Dividendenpapiere), z.T. auch nach der Höhe des Kurswerts oder nach der Art des Geschäfts gestaffelt.

    Sie kann auch, v.a. mit freien Maklern, verhandelt wrden.

    Die Bank stellt die an den Makler entrichtete Courtage dem Kunden in Rechnung.

    2. Versicherungswesen: Gebühr, die ein Versicherungsmakler für die einem Versicherer zugeführten Geschäfte erhält.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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