Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bankavis vom 20.10.2009 - 08:21
- Revision von Bankavis vom 19.02.2018 - 14:45
- Revision von Bankavis vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Bankavis vom 05.02.2013 - 17:47
- Revision von Bankavis vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Bankavis vom 20.10.2009 - 08:21
- Revision von Bankavis vom 22.07.2009 - 11:23
- Revision von Bankavis vom 01.06.2008 - 13:10
Bankavis
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestätigung eines Akkreditivs durch verbindliche Verpflichtungserklärung der Bank (des Importeurs) zugunsten des aus dem Akkreditiv Begünstigten (Exporteurs). Durch das Bankavis an den Exporteur oder seiner Bank erhält dieser die Gewissheit über die Zahlung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon