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Bankavis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Bestätigung eines Akkreditivs durch verbindliche Verpflichtungserklärung der Bank (des Importeurs) zugunsten des aus dem Akkreditiv Begünstigten (Exporteurs). Durch das Bankavis an den Exporteur oder seiner Bank erhält dieser die Gewissheit über die Zahlung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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