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Bankavis

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bestätigung eines Akkreditivs durch verbindliche Verpflichtungserklärung der Bank zu Gunsten des aus dem Akkreditiv Begünstigten. Durch das Bankavis an den Exporteur erhält dieser die Gewissheit der Zahlung.

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