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Bearbeitungsprovision

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Kosten bzw. Gebühren, die einmalig für die Bearbeitung eines Kredites erhoben werden. Die Bearbeitungsprovision wird prozentual vom Kreditbetrag berechnet und bei der Auszahlung des Kredites direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Bei der Ermittlung des effektiven Zinssatzes (Effektivzins nach Preisangabenverordnung) wird die Bearbeitungsprovision mit einbezogen.

    Vgl. auch Kreditkosten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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