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Revision von Erbschaftsbesitzer vom 19.05.2008 - 16:38
Erbschaftsbesitzer
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jeder, der etwas aus einer Erbschaft erlangt hat und es aufgrund vermeintlichen eigenen Erbrechts in Anspruch nimmt (§ 2018 BGB).
Vgl. auch Erbschaftsanspruch.
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