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Europäischer Bürgerbeauftragter

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ombudsmann. Der Europäische Bürgerbeauftragte wurde mit dem Vertrag von Maastricht (Maastrichter Vertrag) geschaffen, um Beschwerden von Bürgern oder jeder natürlichen oder juristischen Person über Missstände in den Organen und anderen Institutionen der EU entgegenzunehmen und wenn möglich die Beseitigung dieser Missstände zu erreichen.

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