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Revision von Geldsurrogate vom 26.11.2009 - 13:38
Geldsurrogate
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beinahegeld, Geldersatzmittel, Geldsubstitute, Quasigeld; Geldformen, die anstelle gesetzlicher Zahlungsmittel treten, aber keinen Annahmezwang aufweisen. Geldsurrogate können Zahlungsverpflichtungen (Wechsel) und Zahlungsanweisungen (Scheck) oder Forderungen gegen paramonetäre Finanzierungsinstitute sein.
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