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- Revision von gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vom 19.02.2018 - 17:06
- Revision von gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vom 28.02.2013 - 14:40
- Revision von gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vom 17.07.2009 - 11:50
gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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durch Tarifvertrag vorgesehene und geregelte Einrichtungen, meistens „Kassen”, die für eine ganze Branche bestimmte Fürsorgeleistungen erbringen (z.B. Lohnausgleichskassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen, überbetriebliche Ausbildungsstätten). Nach § 4 II TVG gelten tarifvertragliche Regelungen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien unmittelbar und zwingend für die Satzung dieser Einrichtung und das Verhältnis der Einrichtung zu den tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Tarifgebundenheit). Danach können in Tarifverträgen auch Beitragspflichten zu gemeinsamen Einrichtungen der Tarifparteien begründet werden.
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